Hinweisgeberschutz
Die interne Meldestelle nimmt Verstöße entgegen bei:
• Verstöße gegen Strafvorschriften
• Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, also z.B. Vorschriften aus folgenden Bereichen:
– Arbeitsschutz
– Gesundheitsschutz
– Mindestlohngesetz
– Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
• Verstöße gegen folgende Rechtsvorschriften:
– Umweltschutz
– Datenschutz/Umgang mit personenbezogenen Daten
– Sicherheit in der Informationstechnik
– Vergaberecht
– Steuerliche Vorschriftenen
Interne Meldestelle der Diözese Rottenburg-Stuttgart zum Schutz von Hinweisgeber: