Die interne Meldestelle nimmt Verstöße entgegen bei:
• Verstöße gegen Strafvorschriften • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, also z.B. Vorschriften aus folgenden Bereichen: – Arbeitsschutz – Gesundheitsschutz – Mindestlohngesetz – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
• Verstöße gegen folgende Rechtsvorschriften: – Umweltschutz – Datenschutz/Umgang mit personenbezogenen Daten – Sicherheit in der Informationstechnik – Vergaberecht – Steuerliche Vorschriftenen
Interne Meldestelle der Diözese Rottenburg-Stuttgart zum Schutz von Hinweisgeber: